Über die Anwaltskanzlei Acar

Entwicklung der Kanzlei

Rechtsanwalt Acar ist seit 2002 tätig und hat mit zahlreichen Fällen und Fortbildungen große Praxiserfahrung gewonnen sowie seine Rechtskenntnisse vertieft. Seit 2009 wird er von verschiedenen Gerichten als Insolvenzverwalter bestellt und führt seit 2012 den von der Rechtsanwaltskammer verliehenen Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Seit Beginn liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in den Bereichen Insolvenzrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht und hat sich dann zusätzlich in die Bereiche Vertragsrecht, Grundstückrecht und Schadensrecht entwickelt.

Von 2014 bis 2021 war er Partner der Kanzlei Drei Helme.

Gültekin Acar ist Inhaber aller Rechte an der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke Drei Helme. Ebenso ist er Inhaber der Domain kanzlei-drei-helme.de.

Transparente Kosten

Bevor Kosten entstehen, werden Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten aufgeklärt, um sich dann für eine Beauftragung entscheiden zu können. Versteckte oder überhöhte Kosten gibt es nicht.

Mandanten

Zu den Mandanten gehören regelmäßig Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und am Wirtschaftsleben beteiligte Gläubiger, aber auch Verbraucher beziehungsweise Privatpersonen.

Insolvenz und Sanierung

Vorrangig gilt es eine Insolvenz möglichst zu vermeiden, was oft nur möglich ist, wenn der Klient sich frühzeitig an den Anwalt wendet.

Dann kann noch mit dem Finanzamt oder den Krankenkassen verhandelt werden, bevor diese einen Insolvenzantrag stellen.
Wenn eine Insolvenz aber unausweichlich ist, werden Kunden aus ganz Deutschland bis zum unterschriftsfertigen Insolvenzantrag vertreten, auf Wunsch auch danach im eröffneten Insolvenzverfahren. In aller Regel ist eine Vertretung in einer Gerichtsverhandlung nicht nötig, so dass nach vorheriger telefonischer Besprechung und Beauftragung bundesweit Unterlagen per E-Mail oder Post an die Anwaltskanzlei gesandt und Insolvenzanträge bis zur Unterschrift fertig ausgearbeitet werden können.

Wegen Insolvenzanfechtungsfristen kann es in bestimmten Fällen ratsam sein, mit dem Insolvenzantrag noch zu warten.
Durch die Expertise als Insolvenzverwalter sowie die Kenntnis der Arbeitsweise anderer Insolvenzverwalter und der Insolvenzgerichte ist Effizienz und Rechtssicherheit gewährleistet.

Wirtschaftsstrafrecht

Insolvenzrechtlich beratene und vertretene Unternehmen mit insolvenzrechtlichen Angelegenheiten haben oft auch mit Wirtschaftsstraftaten zu kämpfen, insbesondere Insolvenzstraftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott, Vorenthalten / Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrug, Untreue usw.

Geschäftsführer von juristischen Person wie AG, GmbH und UG -nicht selten auch Einzelkaufleute und Freiberufler- stehen im Visier von Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten.
Dem gehen üblicherweise Besuche und Durchsuchungsmaßnahmen des Hauptzollamtes voraus, bei denen man vor genauer Kenntnis des Akteninhalts grundsätzlich keine Angaben zur Sache machen und auch nicht freiwillig Unterlagen herausgeben, sondern schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren sollte.

Neben einer möglichen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sind unter Umständen auch berufliche Verbote zu befürchten.

Gläubigervertretung

Gläubiger sehen in ihren Verträgen und etwaigen Rahmenvereinbarungen regelmäßig keine Sicherheiten vor, um sich zumindest zum Teil gegen einen Forderungsausfall zu schützen.

In vielen Fällen werden erst nachträglich -mangels fachanwaltlicher Beratung leider nicht insolvenzfest- Sicherheiten vereinbart oder Vereinbarungen mit dem Schuldner geschlossen, die dann später vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung zur Zahlung oder Herausgabe angefochten werden.

Mit ihren Forderungen ausgefallene Gläubiger können in geeigneten Fällen durch Strafanzeigen und / oder eine professionelle Forderungsanmeldung wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung erreichen, dass die Forderungen bei einer natürlichen Person nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird oder der Geschäftsführer für die Forderung gegen die GmbH haftet, ohne sich durch einen eigenen Insolvenzantrag davon befreien zu können.

Anfechtung im Insolvenzverfahren

In etlichen Insolvenzverfahren werden Geschäftsführer, Gesellschafter, Schuldner, diesen nahestehende Personen wie Angehörige und vor allem Gläubiger wie Lieferanten, Dienstleister, und Steuerberater mit einer Insolvenzanfechtung und / oder sonstigen Zahlungsansprüchen des Insolvenzverwalters konfrontiert. Oft bittet auch das Finanzamt wegen ausgefallener Steuern oder die Bundesagentur für Arbeit nach Zahlung von Insolvenzgeld den Geschäftsführer zur Kasse.
Gegen solche Forderungen des Insolvenzverwalters hilft oft nur die Vertretung durch einen auf gleicher Augenhöhe arbeitenden Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Arbeitsrecht

In Zahlungsschwierigkeiten geratene Firmen aber auch sonstige Betriebe müssen bei Bedarf arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Abmahnung, Kündigung oder Massenentlassungsanzeigen ergreifen. Dies muss rechtssicher geschehen, da ansonsten Folgekosten für Annahmeverzugslohn usw. entstehen.

Auf der anderen Seite sind Angestellte und Arbeitnehmer auf rechtliche Hilfe angewiesen, wenn es um Abmahnung, Kündigung, Massenentlassungsanzeige, Betriebsübergang, Berechnung einer Abfindung und Folgen einer Abfindung oder ausstehende Zahlungen geht.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen oder Abweisung der Insolvenz mangels ausreichender Masse herrscht Unsicherheit über die bestehenden Rechte und Möglichkeiten. Ebenso wissen Arbeitnehmer regelmäßig nicht, wie sie während des eigenen Insolvenzverfahrens mit Abfindungsangeboten des Arbeitgebers umzugehen haben.

Vertragsrecht und Grundstücksrecht

Sowohl als Insolvenzberater als auch als Insolvenzverwalter sind laufend Verträge aus verschiedensten Bereichen zu prüfen und zu formulieren.
Immer wieder sind dabei auch Grundstückgeschäfte abzuwickeln.
Verträge sind nicht nur unmissverständlich und vollständig zu regeln, sondern auch wirksam vor dem Hintergrund allgemeiner Geschäftsbedingungen, gesetzlicher Verbote und denkbarer Verstöße gegen gute Sitten.

Wegen der hohen Risiken und existentiellen Folgen empfiehlt es sich, schon beim Aufsetzen von Verträgen beziehungsweise noch vor der Unterschrift einen versierten Juristen ins Boot zu holen und nicht erst, wenn der Vertrag bereits geschlossen und damit das Kind möglicherweise in den Brunnen gefallen ist.
Bedauerlich ist, wenn Kunden einen eher überschaubaren Maklervertrag geprüft haben wollen, bei einem Grundstückskaufvertrag mit weitreichenden Folgen jedoch keinen anwaltlichen Rat einholen, um unter anderem zu prüfen, ob alle im notariellen Vertragsentwurf erwähnten Schriftstücke vorliegen, ob sich der Vertrag auf das besichtigte Grundstück bezieht, welche Lasten im Grundbuch bleiben, wie weit die Freistellung von Darlehen geht, was zu Mängeln genau geregelt wurde, inwieweit die Regelungen insolvenzfest sind usw.
Die Beurkundung durch einen Notar kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Grundstücksrecht ohne insolvenzrechtlichen Bezug

Selbstverständlich erhalten Sie rechtskundige Beratung und Vertretung in den Bereichen Strafrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Grundstücksrecht auch, wenn kein insolvenzrechtliches Thema damit zusammenhängt.

Unfallrecht und allgemeines Schadensrecht

Aufgrund jahrelanger Erfahrung im allgemeinen Zivilrecht vertritt die Anwaltskanzlei Acar Sie ebenso bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Verkehrsunfallschäden und sonstigen Schäden an Eigentum, Gesundheit, Körper und Vermögen.

 

 

Gültekin Acar | Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter